Cinderella e.V.


Anlage2


Finanzordnung des Familien- und Integrationszentrum „Cinderella“ e.V.


Stand: 03.Mai 2023


§1 Haushalt


  1. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

  2. Der Vorstand/die Geschäftsführung ist ermächtigt Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, die den Zwecken und den Interessen des Vereins entsprechen

  3. Bei der Führung des Haushalts sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

  4. Übertragungen innerhalb des Haushalts kann der Vorstand /die Geschäftsführung vornehmen,  solange die Gesamthöhe des Haushalts nicht überschritten wird.

  5. Durchgeführte Veranstaltungen (auch Schulungen und Lehrgänge) müssen bis Ende des Jahres abgerechnet sein. Nachträgliche Abrechnungen werden nicht anerkannt. Ebenso erfolgt keine Haushaltsübertragung für nicht verbrauchte Mittel.


§2 Beiträge und Gebühren


  1. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Beitritts und erlischt erst am Tage des Austritts bzw. Ausschlusses.

  3. Kommt ein Mitglied seiner Beitragsverpflichtung mehr als 3 Monate unbegründet nicht nach, kann es auf Beschluss der Mitgliedsversammlung gemäß Satzung §4 (3) aus dem Verein ausgeschlossen werden

  4. Der Verein führt ordentliche (fördernde), außerordentliche und Ehren-Mitglieder.

  5. Ordentliche(fördernde) Mitglieder haben das 18. Lebensjahr vollendet, setzen sich in besonderer Weise für die Interessen des Familien- und Integrationszentrum „Cinderella“ e.V ein und unterstützen seine Projekte/Veranstaltungen aktiv und tatkräftig.

  6. Ordentliche Mitglieder zahlen eine Beitrittsgebühr in Höhe von € 10.-und einen Jahresbeitrag von €40.-,

  7. Außerordentliche Mitglieder sind sowohl Kinder und Jugendliche,als auch Erwachsene ab 18 J., welche aktiv an den Trainingsstunden und gemeinsamen Veranstaltungen teilnehmen.

  8. Außerordentliche Mitglieder zahlen eine Beitrittsgebühr in Höhe von € 10.-.Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder ist ein Jahresbeitrag, der monatlich mit einem Anteil von 1/12 des Betrages zu zahlen ist. Die monatliche Rate beträgt bei einmal wöchentlichem Training €28.-,aber €38.-bei zweimal wöchentlichem Training, sowie €48.-bei dreimal wöchentlichem und €58.- bei viermal Training pro Woche. Zusätzliches Training für einzelne Mitglieder und Kleingruppen,1-4Personen gelten als Privatstunden, nach einem zusätzlichen Antrag werden dann €45.-monatlich fällig. Alle Beiträge werden bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat bis zum Monatsende vom jeweiligen Konto abgezogen.


Anteilige Mitgliedsbeiträge


Bei Vereinseintritt mit einer Wochenstunde bis zum 11. Tag des ersten Monats, werden nur € 20.-,bis zum 19. Tag des ersten Monats, werden nur

€ 15,-, ab dem 20. Tag des ersten Monats, werden nur € 10.- für diesen Monat abgezogen.


Bei Vereinseintritt mit zwei Wochenstunden bis zum 11. Tag des erstenMonats, werden nur € 30.-, bis zum 19. Tag des ersten Monats, werden nur

€ 20,-, ab dem 20. Tag des ersten Monats, werden nur € 15.- für diesen Monat abgezogen.


Bei Vereinseintritt mit drei Wochenstunden bis zum 11. Tag des ersten Monats, werden nur € 40.-, bis zum 19. Tag des ersten Monats, werden nur

€ 30.-, ab dem 20. Tag des ersten Monats, werden nur € 20.- für diesen Monat abgezogen.


Bei Vereinseintritt mit vier Wochenstunden bis zum 11. Tag des ersten Monats, werden nur € 50.-, bis zum 19. Tag des ersten Monats, werden nur

€ 40,-, ab dem 20. Tag des ersten Monats, werden nur € 30.- für diesen Monat abgezogen.


§3 Kündigung und Versäumnis


  1. Eine Beendigung der Mitgliedschaft auf eigenen Wunsch(Kündigung), wird mit einer Frist von 2 Monaten und dann jeweils zum 31. des zweiten Monats der Frist wirksam, allerdings ist sie prinzipiell nach frühestens 3 Monaten Mitgliedschaft möglich. Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform, muss unterschrieben sein und erfolgt am besten durch das dafür vorgesehene Formular. Die Übermittlung per E- Mail ist möglich.

  2. Falls eine längere Krankheit oder Urlaub zu mehr als 2 Wochen Trainingsausfall führen, erfolgt der Ausgleich durch zusätzliches Training - in anderen Gruppen bzw. an anderen Tagen. Während der Auftrittsvorbereitungen zu Jahresmitte oder -ende wird Training auch am Wochenende, sowie  von Oktober bis zum März auf der Eisbahn angeboten, hier sind die Kosten für Eintritt und das Ausleihen der Schlittschuhe jedoch vom Mitglied zu tragen.

  3. Versäumnisse von 1 bis 2 Trainingseinheiten im Monat müssen nicht durch zusätzliche Trainingsangebote ausgeglichen werden.

  4. Wenn am Training wegen längerer Krankheit oder Dienstreise  oder ähnlichem, jeweils ab 6 Wochen, nicht teilgenommen werden kann, ist es möglich, die Mitgliedschaft durch einen Stilllegungsvertrag bis zu 6 Monaten ruhen zu lassen. Für eine wirksamen Stilllegung ist ein Beleg zu erbringen. In dieser Zeit werden dann nur € 8,- monatlich vom Konto eingezogen.


Büro:Freibergerstr.31, 2.OG, Zimmer 209, 01067, Dresden

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